Waffenrecht
.
Landratsämter
Wer eine Schußwaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt über sie ausüben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die Waffen geerbt haben, die einen gültigen Jagdschein vorzeigen können oder die regelmäßigen Schießsport betreiben. Der legale Waffenbesitz ist in Deutschland mit einer großen Zahl von Auflagen und Reglementierungen verbunden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an das für Sie zuständige Landratsamt wenden:

Der Landrat des Vogelsbergkreises
- Ordnungs- und Gewerberecht -
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: 0 66 41 - 9 77 - 130
Fax: 0 66 41 - 9 77 - 149
Internet: www.vogelsbergkreis.de
e.Mail: ordnungsbehoerde@vogelsbergkreis.de

Der Landrat des Landkreises Fulda
- Allgemeine Landesverwaltung -
Wörthstrasse 15
36037 Fulda
Tel. 0 6 61 - 6 006 - 593
Fax: 0 6 61 - 6 006 309
Internet: www.landkreis-fulda.de
e.Mail: jagd-waffen-fischerei@landkreis-fulda.de
Sprechzeiten
Dienstag 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Anrufe bitte:
Montag - Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 13.00 Uhr