Waffenrecht
Landratsämter
Wer eine Schußwaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt über sie ausüben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die Waffen geerbt haben, die einen gültigen Jagdschein vorzeigen können oder die regelmäßigen Schießsport betreiben. Der legale Waffenbesitz ist in Deutschland mit einer großen Zahl von Auflagen und Reglementierungen verbunden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an das für Sie zuständige Landratsamt wenden:
Der Landrat des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 Tel.: 0 66 41 - 9 77 - 130 Internet: www.vogelsbergkreis.de |
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Der Landrat des Landkreises Fulda Wörthstrasse 15 Tel. 0 6 61 - 6 006 - 593 Internet: www.landkreis-fulda.de Sprechzeiten Anrufe bitte: |
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